Zum Hauptinhalt springen

Ihr Antrags-Weg zu uns

So kommen Sie zu uns zur Rehabilitation:

1.

Sie sprechen mit Ihrem behandelnden Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt. Dieser prüft den Bedarf, Ihre Rehabilitationsfähigkeit und die Rehabilitationsprognose. Der Antrag zur Anschlussrehabilitation bzw. Anschlussheilbehandlung wird in der Regel schon während eines akutstationären Krankenhausaufenthalts vom Klinikarzt gestellt.

2.

Sie sprechen mit Ihrem Arzt darüber, ob für Sie eine stationäre oder eine ambulante Maßnahme passender ist. Beachten Sie dabei bitte: Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Möchten Sie eine stationäre Maßnahme absolvieren, muss dies (medizinisch) begründet werden.

3.

Sie  füllen den Antrag aus und haben dabei ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht.

Häufig hält Ihr Arzt bzw. der Sozialdienst des Krankenhauses entsprechende Antragsformulare bereit. Ist dies nicht der Fall, können Sie das Antragsformular beim zuständigen Kostenträger telefonisch anfordern oder im Internet herunterladen. Am besten füllen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst des Krankenhauses aus und legen auch einen ärztlichen Befundbericht bei. Ein zusätzliches persönliches Schreiben mit Darlegung der Gründe für die Beantragung kann ebenfalls hilfreich sein.

Kostenträger

  • Deutsche Rentenversicherung: z. B. Arbeitnehmer, Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, Kinder/Schüler 
  • Gesetzliche Krankenversicherung: z. B. Rentner, Schüler, Studenten, Kinder, Hausfrauen
  • Beihilfestelle / Private Krankenversicherung: z. B. Beamte, Soldaten, privat krankenversicherte Personen 

Bitte beachten Sie: Die Gesetzgebung zur Frage, wann welcher Kostenträger zuständig ist, ist komplex. Sind Sie sich unsicher, halten Sie einfach noch einmal Rücksprache mit Ihrer Versicherung.

Sie haben die Wahl! Als Versicherte der Kranken- und Rentenversicherung haben Sie das Recht, sich eine Einrichtung für die stationäre oder ambulante Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme auszusuchen (§ 8 SGB IX). Sie müssen sich also nicht an einer Liste der Kostenträger orientieren. Die Klinik Ihrer Wahl muss lediglich die grundlegenden Voraussetzungen der Maßnahme erfüllen. Weitere Kosten im Rahmen der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts entstehen Ihnen nicht.

Wie können Sie das umsetzen? Ganz einfach: An geeigneter Stelle im Antrag ergänzen Sie einfach: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und wähle die Kirchberg-Klinik in Bad Lauterberg.“ Falls Sie Ihren Antrag bereits gestellt haben, können Sie Ihrem Kostenträger natürlich auch nachträglich über die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts informieren.

4.

Sie reichen den Antrag inklusive Hinweis zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts nebst Befundbericht bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein. Ist der zuerst angegangene Kostenträger irrtümlich nicht zuständig, leitet dieser Ihre Unterlagen an den richtigen Träger zur Prüfung weiter.

Gesetzliche Rentenversicherung

Es ist möglich, dass Sie nach dem Einreichen des ausgefüllten Antragsformulars zu einer ärztlichen Untersuchung einberufen werden. In diesem Rahmen wird die medizinische Notwendigkeit der beantragten Leistung geprüft.

Gesetzliche Krankenversicherung

Es ist möglich, dass Sie nach dem Einreichen des ausgefüllten Antragsformulars bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, zu einer ärztlichen Untersuchung vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einberufen werden. Dieser prüft die Medizinische Notwendigkeit der beantragten Leistung.

Beihilfestelle/Private Krankenversicherung

Ihre ärztliche Verordnung (Attest) reichen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle, z. B. Beihilfestelle ein. Es ist möglich, dass Sie in der Folge zum Amtsarzt einberufen werden. Wird die Maßnahme bewilligt, haben Sie in der Regel vier Monate Zeit, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Je nach zuständiger Stelle, nimmt diese zu uns Kontakt auf, oder Sie reservieren direkt Ihren Aufenthalt bei uns. Die Kosten werden entweder innerhalb des Erstattungsprinzips nach Inanspruchnahme der Leistung von der zuständigen Stelle an Sie zurück erstattet, oder es erfolgt eine Direktabrechnung mit unserem Haus.

Private Versicherung

Je nach Tarifwahl, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme/-beteiligung.

Bitte klären Sie im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenversicherung, ob diese die Kosten trägt und welche Unterlagen sie für die Entscheidung benötigt. Entscheiden Sie sich für einen Aufenthalt in unserem Haus, erhalten Sie zum Ende eine quittierte Rechnung. Diese können Sie dann zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

5.

Sie erhalten von Ihrem Kostenträger eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag (Bescheid). Ist Ihre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bewilligt worden, so nimmt der Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkasse, Beihilfestelle, etc.) mit unserer Patientenaufnahme Kontakt auf, um einen Aufnahmetermin abzustimmen. Wir erhalten eine Kopie des Bewilligungsbescheides. Liegt dieser vor, teilen wir Ihnen den nächstmöglichen Aufnahmetermin mit.

Sollte Ihr Antrag oder aber Ihre Wunscheinrichtung abgelehnt worden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie sich auf die im Bescheid benannten Ablehnungsgründe beziehen und begründen, warum diese für Sie nicht zutreffen. Hilfreich ist ein ergänzendes Attest Ihres Arztes mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme.

Checkliste für Ihren Aufenthalt

  • WICHTIGE DOKUMENTE:

  • Patientenfragebogen (sofern noch nicht zurückgesandt)

  • Krankenkassenkarte

  • Personalausweis

  • Medizinische Unterlagen (inkl. Arztbericht)

  • Allergiepass

  • KLEIDUNG:

  • Gemütliche Kleidung

  • Pyjama

  • Unterwäsche

  • Hausschuhe

  • Sportbekleidung

  • Sportschuhe mit glatter Sohle

  • Wander-/Laufschuhe für draußen

  • ggf. Schwimmbekleidung

  • Bademantel

  • Regenjacke

  • Handschuhe u. Mütze (Winter)

  • PRIVATE UTENSILIEN:

  • Bankkarte

  • Bargeld

  • Medikamente zur Dauertherapie

  • Ggf. Hiflsmittel (Brille, Gehhilfen, Stützstrümpfe, Sportbandagen, etc.)

  • Hygieneartikel

  • Handtücher

  • Bücher