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Begleitpersonen

Die Anwesenheit einer vertrauten Person kann Ihren Genesungsprozess nach schweren Krankheitssituationen oder drohendem Pflegebedarf positiv beeinflussen. Teilweise ist es sogar sehr wichtig, Angehörige in den Rehabilitationsprozess einzubinden.

Ihre Begleitperson in der somatischen Abteilung (Kardiologie, Pneumologie, Orthopädie) wird dort als Teil des Behandlungsprozesses gesehen, in der psychosomatischen Abteilung dagegen sind Begleitpersonen grundsätzlich nicht vorgesehen.

  • Lernen Sie beim gemeinsamen Besuch der medizinischen/therapeutischen Vorträge, bei Kochkursen oder im Gespräch mit Arzt/Ärztin bzw. den Therapeuten mit der neuen Lebenssituation umzugehen.
  • Gleichzeitig tanken Sie gleich „doppelt“ Kraft im Rahmen unseres umfassenden Freizeit- und Veranstaltungsangebots und in der herrlichen Natur des Harzes. 
  • Die Unterbringung erfolgt in Zweibettzimmern mit Doppel- oder zwei Einzelbetten oder in einem zusätzlichen Gästezimmer.
  • Für Begleitpersonen haben wir spezielle Tarife entwickelt. Informieren Sie sich hierüber gerne direkt bei uns. Ist die medizinische Notwendigkeit einer Begleitperson indiziert, können die Kosten vom jeweiligen Kostenträger des Patienten unter Umständen sogar zu einem Teil übernommen werden.
  • Wenn gewünscht, können Begleitpersonen auch medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Hierfür erfolgt eine gesonderte Abrechnung. Klären Sie hierzu ggf. im Vorfeld, ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt oder diese gar übernimmt (zum Beispiel in Form einer offenen Badekur oder einer ambulanten Heilmittelverordnung).